Leistungen


Für Wohngebäude

individueller Sanierungsfahrplan Sanierung Herrenberg

Als staatlich anerkannte Gebäude-Energieberater entwickeln wir mit Ihnen zusammen einen Massnahmenplan, der Ihren Wünschen zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie entspricht.

Der iSFP selbst ist auch förderfähig! Er wird mit maximal 650 €, ab 3 Wohneinheiten sogar mit max. 850 € gefördert.
Der Eigenanteil reduziert sich so also auf ca. 1000 €, je nach Kubatur und Komplexität der Immobilie auch etwas mehr. Sprechen Sie uns an!

Energieausweise Herrenberg

Wir erstellen für Sie 

Verbrauchsausweise:
diese benötigen Sie für eine Bestandsimmobilie mit Bauantrag ab 1977

ODER

Bedarfsausweise:
für Bestandsimmobilien Bj. vor 1977 oder für Neubau bis 2 Jahre nach Fertigstellung

Übersicht Referenzgebäude

Bei einer Besichtigung Ihrer Immobilie bekommen wir einen ersten Eindruck von den Schwachstellen und können bereits eine gute Auskunft geben über das Förderpotential.
Dazu erhalten wir vorab einschlägige Unterlagen von Ihnen

Diese Leistung rechnen wir nach Stunden ab.
Folgt ein Auftrag zur Erstellung  iSFP, gibt's gleich eine Gutschrift dafür

Wir unsterstützen Sie bei der Umsetzung der energetischen Maßnahmen 

Wir übernehmen die Fachplanung:
stellen die techn. Projektbeschreibung beim Bafa oder BzA (Bestätigung zum Antrag) für die KFW

Bei Bedarf begleiten wir Sie bei der Antragstellung

Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahme (u.a. Kontrolle der Fachunternehmen)

Um dann am Schluß die Bestätigung beim Fördergeber stellen zu können

"Wer innovativ dämmen will, muss um die Ecke denken"

Gerhard Metzger, Freier Architekt

Auch hier gibt es förderfähige Energieberatung (nach DIN 18599):

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab: