Leistungen
Für Wohngebäude
Als staatlich anerkannte Gebäude-Energieberater entwickeln wir mit Ihnen zusammen einen Massnahmenplan, der Ihren Wünschen zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie entspricht.
Der iSFP selbst ist auch förderfähig! Er wird mit maximal 650 €, ab 3 Wohneinheiten sogar mit max. 850 € gefördert.
Der Eigenanteil reduziert sich so also auf ca. 1000 €, je nach Kubatur und Komplexität der Immobilie auch etwas mehr. Sprechen Sie uns an!
Wir erstellen für Sie
Verbrauchsausweise:
diese benötigen Sie für eine Bestandsimmobilie mit Bauantrag ab 1977
ODER
Bedarfsausweise:
für Bestandsimmobilien Bj. vor 1977 oder für Neubau bis 2 Jahre nach Fertigstellung
Bei einer Besichtigung Ihrer Immobilie bekommen wir einen ersten Eindruck von den Schwachstellen und können bereits eine gute Auskunft geben über das Förderpotential.
Dazu erhalten wir vorab einschlägige Unterlagen von Ihnen
Diese Leistung rechnen wir nach Stunden ab.
Folgt ein Auftrag zur Erstellung iSFP, gibt's gleich eine Gutschrift dafür
Wir unsterstützen Sie bei der Umsetzung der energetischen Maßnahmen
Wir übernehmen die Fachplanung:
stellen die techn. Projektbeschreibung beim Bafa oder BzA (Bestätigung zum Antrag) für die KFW
Bei Bedarf begleiten wir Sie bei der Antragstellung
Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahme (u.a. Kontrolle der Fachunternehmen)
Um dann am Schluß die Bestätigung beim Fördergeber stellen zu können
"Wer innovativ dämmen will, muss um die Ecke denken"
Gerhard Metzger, Freier Architekt
Auch hier gibt es förderfähige Energieberatung (nach DIN 18599):
Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude
Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Höhe der Förderung
Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.